Toxikologie sowie für Allgemeine Innere Medizin, fest, gemäss Anamnese sei der Beschwerdeführer über längere Zeit bzw. über mehrere Jahre vor allem mit Blausäure und Stickstoffgas ungeschützt in direkten Kontakt gekommen, so dass insbesondere diese Stoffe als verdächtig betrachtet werden sollten. Dies auch, da die weiteren ihnen bekannten Stoffe nicht mit der Symptomatik in Verbindung gebracht werden könnten. Seine Tätigkeit in der Firma J.___