Dies stehe im Widerspruch zur Empfehlung des Universitätsspitals D._____ im Bericht vom 29. Juni 2021, wonach ein Gutachten eingeholt werden solle (vgl. Beschwerde S. 6 ff.). 4.4. Den medizinischen Akten lässt sich im Wesentlichen Nachfolgendes entnehmen: