Es sei deshalb zusammenfassend festzustellen, dass unter Berücksichtigung sowohl der Literaturangabe des Universitätsspitals D._____, der Stellungnahme von Prof. Dr. med. E._____, Facharzt für Neurologie, Kantonsspital F._____, als auch ihrer eigenen Recherche mit dem hausinternen Toxikologen nicht mindestens überwiegend wahrscheinlich sei, dass die Small Fibre Neuropathie durch eine langjährige vorangehende Blausäureexposition verursacht worden sei. Sie würden daher empfehlen, die Small Fibre Neuropathie als Berufskrankheit abzulehnen (VB 37 S. 2).