4. 4.1. In ihrem Einspracheentscheid vom 23. Mai 2023 (VB 69) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die arbeitsmedizinische Beurteilung ihrer Versicherungsmediziner Dres. med. B._____, Facharzt für Arbeitsmedizin und für Allgemeine Innere Medizin, und C._____, seit dem 25. Mai 2023 Facharzt für Arbeitsmedizin, vom 8. August 2022. Diese hielten fest, Small Fibre Neuropathien würden häufig ab dem 50. Lebensjahr auftreten, wobei häufig metabolische, infektiöse, medikamentöse, Autoimmunerkrankungen, Malnutritionen wie auch Alkohol als Hauptursachen erwähnt würden.