Eine Teilursache bestünde durch die Behandlung von 2016, hier seien die Peronealsehnen als abgeheilt eingestuft worden, somit sei eine erneute Traumatisierung durch den Unfall zu postulieren (VB II 103 S. 16). Auf die vom Rechtsvertreter des Beschwerdeführers gestellte Frage, ob es auch ohne das Unfallereignis vom 30. Juli 2020 zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes gekommen wäre, antwortete Dr. med. H., diese Frage sei eindeutig mit nein zu beurteilen, da am 21. Januar 2021 aufgrund der Verschlimmerung eine operative Massnahme nötig geworden sei (VB II 103 S. 16).