3.5. Nach Erhalt der Verfügung vom 6. Juni 2022 (VB II 99) reichte der Beschwerdeführer im Einspracheverfahren den Bericht von Dr. med. H. vom 1. April 2022 (VB II 103 S. 16) ein. Dr. med. H. führte darin aus, die longitudinale Partialruptur der Peroneus brevis-Sehne sei seines Erachtens und entsprechend der Dokumentation der vorbehandelnden Ärzte auf den Unfall vom 30. Juli 2020 zurückzuführen. Eine Teilursache bestünde durch die Behandlung von 2016, hier seien die Peronealsehnen als abgeheilt eingestuft worden, somit sei eine erneute Traumatisierung durch den Unfall zu postulieren (VB II 103 S. 16).