3.3. Die Beschwerdegegnerin legte die Sache ihrem beratenden Arzt Dr. med. I., Facharzt für Chirurgie, vor. Dieser hielt in seinem Bericht vom 19. Dezember 2021 (VB II 66) fest, die vom Versicherten subjektiv beklagten Beschwerden könnten lediglich klinisch (Schwellung), nicht aber bildgebend objektiviert werden. Das Unfallereignis vom 30. Juli 2020 sei eine bloss mögliche Ursache der gesundheitlichen Störung. Im MRT vom September 2020 ergäbe sich keinerlei Anhalt für ein traumatisches Geschehen. Die Längsruptur der peronaeus brevis-Sehne, wie im MRT beschrieben, entspräche keiner traumatisch bedingten Sehnenruptur, sondern einem meist degenerativ bedingten Längssplit der Sehne.