1. Der 1983 geborene Beschwerdeführer war als Lastwagen-Chauffeur bei der B. Genossenschaft angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert, als ihm am 6. Juni 2015 ein ca. 300 kg schwerer Rollcontainer in die rechte Ferse rollte. Am 30. Juli 2020 erlitt der Beschwerdeführer beim Laufen eine Verstauchung des rechten Fussgelenkes. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit den fraglichen Ereignissen und erbrachte in der Folge Heil- behandlungs- und Taggeldleistungen.