4.2. Ausweislich des im Rahmen des Neuanmeldungsverfahrens eingereichten Berichtes von Dr. med. D. vom 11. August 2022 (VB 121) wurde im Vergleich zur Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. C. vom 18. Januar 2018 (VB 104), auf welche sich die letzte materielle Beurteilung des Rentenanspruches des Beschwerdeführers stützte, mit "massiven lumboradikulären [Schmerzen]" ein neues Beschwerdebild festgestellt (vgl. E. 3.2. hiervor). Dr. med. D. hielt in seinem Bericht vom 11. August 2022 fest, dass es sich hierbei um persistierende Beschwerden handle, die medikamentöse Therapie ausgebaut sei und auch die Physiotherapie nicht den gewünschten Erfolg erbracht habe. Zudem attestierte Dr. med.