2.3.2. Die letzte umfassende materielle Prüfung des Leistungsanspruchs lag der Verfügung vom 13. April 2018 zugrunde (VB 110). Diese basierte in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf der Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 18. Januar 2018 (VB 104). RAD-Arzt Dr. med. C. hielt im Wesentlichen fest, dass der Beschwerdeführer am 24. November 2015 bei einem Sturz von einer Hebebühne wohl eine "Trac- tions- und Kontusionsverletzung der rechten Schulter" erlitten habe.