1.2. Mit Gesuch vom 28. Januar 2009 meldete sich der Beschwerdeführer wiederum aufgrund des Unfalles vom 21. November 2006 mit Verletzung des linken Handgelenks sowie einer psychiatrischen Problematik bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an, worauf die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. Mai 2009 nicht eintrat.