1. 1.1. Der 1963 geborene, zuletzt als LKW-Chauffeur tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich erstmals am 25. April 2007 unter Hinweis auf Beschwerden am linken Handgelenk seit einem Unfallereignis von November 2006 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Mitteilung vom 12. Juli 2007 gewährte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten. Nach erfolgter rentenausschliessender Eingliederung wurde mit Mitteilung vom 26. März 2008 das Verfahren abgeschlossen.