Auch Prof. Dr. med. C._____ hielt in ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2021 fest, grundsätzlich könne es bei einer anterioren Diskektomie insbesondere bei der Exploration des hinteren Längsbandes und Implantation des Implantats, aber auch während der Dekompression mittels Stanzen und Bohrer und Häkchen zu Schädigungen am Rückenmark kommen. Aus neurochirurgischer Sicht müsse mit einer solchen Schädigung in seltensten Fällen gerechnet werden (VB 87 S. 7 f.). Am 6. September 2021 verneinte sie das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und führte aus, es handle sich um eine, wenn auch sehr schwere, Komplikation (VB 99).