In seiner Stellungnahme vom 24. Januar 2023 führte er, wie vorstehend ausgeführt, konkretisierend aus, er gehe bei der Abwägung der Wahrscheinlichkeiten davon aus, dass ein Missgeschick durch Abrutschen oder Angestossen überwiegend wahrscheinlich sei. Die Alternative, dass z.B. beim Einbringen des Probe- oder definitiven Implantates primär zu fest mit dem Hammer zugeschlagen worden sei, halte er im Gegenzug bei einem erfahrenden Operateur für wesentlich weniger wahrscheinlich (VB 122 S. 2).