in seinem Gutachten vom 30. August 2018 aus, die wahrscheinlichste Erklärung für den vorliegenden Rückenmarksschaden sei, dass es im Rahmen des Einbringens der Probeimplantate oder des definitiven Implantates dazu gekommen sei, dass das Implantat doch zu tief in das Bandscheibenfach vorgestossen worden sei. Für die zu tiefe Insertion sah der Gutachter zwei mögliche Ursachen, nämlich ein zu grobes Vorgehen des Operateurs bzw. eine zu seltene Kontrolle unter Durchleuchtung, wie tief das Implantat bereits eingebracht war, was eine Sorgfaltspflichtverletzung darstellen würde, oder ein Missgeschick durch Abrutschen oder versehentliches Anstossen