4.2. Das Gutachten von Dr. med. B._____ wird den Anforderungen der Rechtsprechung an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme gerecht (vgl. E. 4.1. hiervor). Es wurde in Kenntnis der relevanten Akten erstellt (vgl. VB 2 S. 49 ff.) und beruht auf eigenen Untersuchungen unter Berücksichtigung der Anamnese (VB 2 S. 34, 36 f.). Die Fragen des Bezirksgerichts (unter Berücksichtigung der Fragen des Beschwerdeführers) wurden vollständig beantwortet, die Beurteilung der medizinischen Situation leuchtet ein und die Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet. Das Gutachten von Dr. med.