oder definitiven Implantates primär zu fest mit dem Hammer zugeschlagen worden sei, halte er im Gegenzug bei einem erfahrenen Operateur für wesentlich weniger wahrscheinlich (VB 122 S. 2). Die Wahrscheinlichkeit, dass der Operateur einfach ausgerutscht sei, sei klar höher als die, dass er bei einer Operation in unmittelbarer Nähe des Rückenmarks bedenkenlos zu grob agiert habe (VB 122 S. 3).