Daher müsse der Patient darüber aufgeklärt werden. Aus Sicht des Operateurs werde daher immer alles unternommen, dass dies eben nicht passiere. Durch standardisierte Abläufe, konzentriertes Vorgehen und regelmässiges intraoperative Röntgen könne dieses Risiko aber massiv reduziert werden. Es sei davon auszugehen, dass der erfahrene Chefarzt Neurochirurgie eines Kantonsspitals alle diese Massnahmen implementiert habe. Sofern keine anderslautenden Zeugenaussagen von an der besagten Operation beteiligten Personen vorlägen, sei davon auszugehen, dass Prof. Dr. med. D._____ als sehr erfahrener Chirurg nicht unwissentlich zu grob vorgegangen sei (VB 122 S. 1).