des Probeimplantats sei - sofern grössenadaptiert - mit einer Stoppervorrichtung geschützt, so dass ein ungewolltes zu rückenmarknahes Einbringen technisch erschwert sei. Der vorliegende Verlauf sei aus neurochirurgischer Sicht tragisch und mit selten auftretenden, aber neurologisch schweren Defiziten assoziiert (VB 87 S. 7). Vom medizinisch üblichen sei nicht erheblich abgewichen worden. In Anbetracht der Anzahl der durchgeführten anterioren Diskektomien ohne problematischen Verlauf habe die medizinische Massnahme kein aussergewöhnliches Risiko in sich geschlossen.