3.2.3. Die Beschwerdegegnerin holte eine versicherungsinterne Neurochirurgische Beurteilung bei Prof. Dr. med. C._____ ein, welche in ihrem Bericht vom 4. Februar 2021 festhielt, grundsätzlich könne es bei einer anterioren Diskektomie insbesondere bei der Exploration des hinteren Längsbandes und Implantation des Implantats, aber auch während der Dekompression mittels Stanzen und Bohrer und Häkchen zu Schädigungen am Rückenmark kommen, z.B. in Form von lokalen Traumata beim Mobilisieren des Bandscheibenvorfalls oder Entfernung des Längsbandes. Die Implantation -7-