In diesem Fall würde es sich um ein tragisches Missgeschick handeln und nicht um eine Sorgfaltspflichtverletzung. Allerdings sei von einem solchen Vorfall (den oben diskutierten denkbaren Szenarien, wie der Myelonschaden plausibel hätte zustande kommen können) nichts im Operationsbericht erwähnt. Da nicht davon auszugehen sei, dass der Operateur oder sonst jemand im OP- Team nichts von einem solchen intraoperativen Problem bemerkt haben würde und eine andere Erklärung nicht wahrscheinlich erscheine, müsse die Möglichkeit erwogen werden, dass hier im OP-Bericht nicht korrekt dokumentiert worden sei.