Insgesamt sei die Ausgangslage im konkreten Fall als nicht besonders risikoreich zu bewerten, durch eine sachgemässe Manipulation einen grösseren Schaden zu verursachen (VB 2 S. 42). Die wahrscheinlichste Erklärung für den vorliegenden Rückenmarksschaden sei leider, dass es im Rahmen des Einbringens der Probeimplantate oder des definitiven Implantates dazu gekommen sei, dass das Implantat doch zu tief in das Bandscheibenfach vorgestossen worden sei. Da das definitive Implantat korrekt liege, müsste dies jedoch durch den Operateur in der Durchleuchtungskontrolle bemerkt -6-