Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die nach einer am 18. März 2013 durchgeführten Operation erlittene sensomotorisch inkomplette Tetraplegie AIS C als Unfall zu qualifizieren ist und ob die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 24. Mai 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 130) ihre Leistungspflicht zu Recht abgelehnt hat.