" 1. Der Einspracheentscheid vom 24. Mai 2023 der Beschwerdegegnerin sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verurteilen, dem Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 18. März 2013 sämtliche diesem im Zusammenhang mit der unfallbedingt erlittenen sensomotorisch inkompletten Tetraplegie sub C6 (AIS C) zustehende Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) zuzusprechen und auszurichten. -3-