Ausserdem habe entgegen diesem Bericht nie eine Behandlung wegen depressiver Symptomatik oder gar chronischen Depression stattgefunden. Zudem würde sich der psychiatrische Bericht lediglich zu der Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit äussern, weshalb der Beurteilung des RAD vom 27. Juli 2022 (VB 48 S. 3 f.) hinsichtlich der angepassten Tätigkeit – 100%ige Arbeitsfähigkeit in einer wechselbelastenden Tätigkeit, ohne Heben und Tragen von mittelschweren bis schweren Lasten, ohne häufiges Bücken, ohne vorwiegende Überkopfarbeit und ohne Zwangshaltung für die Wirbelsäule – nicht widersprochen worden sei. Weiter seien vom Hausarzt Dr. med.