Dr. med. E._____ ging in seiner Aktenbeurteilung vom 27. Juli 2022 von einer bis Mitte Mai 2022 (sechs Monate nach der Operation vom 1. Dezember 2021) andauernden 100%igen Arbeitsunfähigkeit und im Anschluss von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit aus, welche auch der angestammten Tätigkeit entspreche. Die zeitweise Arbeitsunfähigkeit begründete Dr. med. E._____ mit dem bis Mitte Mai 2022 andauernden Heilungsprozess nach der Operation am 1. Dezember 2021 (VB 48 S. 3).