1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer, tätig gewesen als Anlagebetreuer, meldete sich am 22. Dezember 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und berufliche Abklärungen, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 23. Mai 2023 eine befristete ganze Invalidenrente vom 1. Juli 2021 bis am 31. August 2022 zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch.