Fr. 1'500.00, § 8 AnwT). Zum Honorar hinzu kommen eine Spesenpauschale von 3 % sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.). Es ergibt sich damit eine Entschädigung von gerundet insgesamt Fr. 1'650.00 (inkl. Auslagen und MwSt.; vgl. § 8c AnwT). 5.3.3. Die in chronologischer Abfolge geführte Kostennote vom 7. August 2023 mit stichwortartigen Hinweisen zu den erfassten Arbeiten, wie beispielsweise "E-Mail an Klientschaft", unterscheidet nicht detailliert nach - 10 -