4.1.2. Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe sich bis zum Antritt seiner neuen Arbeitsstelle mit seinem mechanischen Rollstuhl gut fortbewegen und seinen Alltag bewältigen können. Lediglich bei schlechtem Wetter oder bei weiten Strecken sei er ausnahmsweise auf die Hilfe Dritter angewiesen (Beschwerde, Rz. 22 S. 7). Den knapp zweistündigen Arbeitsweg zur am 1. März 2023 angetretenen Stelle lege er mit öffentlichen Verkehrsmitteln -7-