2085 des Kreisschreibens des BSV über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung [KHMI]). Elektrische Schub- oder Zughilfen für gewöhnliche Rollstühle sind ebenfalls funktionell als Elektro- -6- rollstühle im Sinne von Ziff. 9.02 KHMI zu behandeln (BGE 135 I 161 E. 4 S. 164).