2. Eventualiter: Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 23. Mai 2023 betreffend Ablehnung einer Kostengutsprache für einen Elektrohilfsantrieb sei aufzuheben und die Sache sei zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen verbunden mit der Anweisung, eine neue Verfügung im Sinne der Beschwerde zu erlassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -" -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.