" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 23. Mai 2023 betreffend Ablehnung einer Kostengutsprache für einen Elektrohilfsantrieb sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verurteilen, dem Beschwerdeführer nach Massgabe der Offerte 126630 vom 31. Januar 2023 der B._____ AG eine Kostengutsprache in Höhe von mindestens CHF 9'375.00 für den Elektro-Hilfsantrieb vom Typ "PAWS City 14" inkl. Zubehör zu erteilen.