1.2. Im weiteren Verlauf beantragte der Beschwerdeführer die Übernahme der Kosten verschiedener Hilfsmittel, unter anderem eines Elektrohilfsantriebs für seinen Rollstuhl. Mit Vorbescheid vom 1. März 2023 stellte ihm die Beschwerdegegnerin die Abweisung dieses Gesuches in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 20. März 2023 erhobenen Einwände und nach Rücksprache mit dem internen Rechtsdienst entschied die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 23. Mai 2023 ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 23. Mai 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Juni 2023 Beschwerde und stellte folgende Anträge: