Mit Verfügung vom 7. Juni 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers, da die entsprechenden versicherungsmässigen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. In der Folge gewährte sie ihm Eingliederungsmassnahmen (Kostengutsprache für einen Deutsch-Intensivkurs vom 21. Juni 2022 bis 15. Februar 2023 sowie für ein Aufbautraining vom 29. August 2022 bis 28. Februar 2023).