1. 1.1. Der 1987 geborene Beschwerdeführer ist kosovarischer Staatsangehöriger und reiste am 10. Oktober 2021 in die Schweiz ein. Am 23. März 2022 meldete er sich aufgrund einer sensomotorischen inkompletten Paraplegie infolge eines am 7. Mai 2021 erlittenen Autounfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 7. Juni 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers, da die entsprechenden versicherungsmässigen Voraussetzungen nicht erfüllt seien.