Somit bestehen Zweifel an den Ausführungen von Dr. med. C._____, weshalb auf deren Beurteilungen nicht abgestellt werden kann. Die Beschwerdegegnerin wird daher weitere Abklärungen vorzunehmen haben und hernach über den Leistungsanspruch der Beschwerdeführerin neu zu befinden haben. 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde in dem Sinne gutzuheissen, als die angefochtene Verfügung vom 16. Mai 2023 aufzuheben und die -6- Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist.