4. Dr. med. C._____ gab ihre Beurteilung vom 25. Januar 2022 in Kenntnis der in den Vorakten dokumentierten Fatigue-Symptomatik ab und stellte diese auch nicht in Abrede. Ferner ging sie davon aus, die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin (von 40 % in der angestammten, sowie 50 % in einer angepassten Tätigkeit) könne in der Prognose auf 100 % (sowohl in der bisherigen als auch in einer angepassten Tätigkeit) gesteigert werden. Von einer 20%igen Leistungseinschränkung ging Dr. med. C._____ nur im Fall einer Bestätigung der Verdachtsdiagnose einer entzündlichen ZNS-Erkrankung aus (VB 50 S. 3). In ihren weiteren Stellungnahmen führte Dr. med.