Im letzten vorliegenden Bericht von Dr. med. D._____, Facharzt für Neurologie, habe dieser beschrieben, bei einem weitgehend blanden Verlauf hinsichtlich der chronisch entzündlichen Grunderkrankung habe die Beschwerdeführerin eine medikamentöse Therapie (zunächst) "zurückstellen" wollen. Zudem gehe aus dem ergotherapeutischen Bericht sowie dem Abschlussbericht der Psychiatrischen Dienste E._____ nur die Notwendigkeit einer allmählichen Steigerung der Arbeitstätigkeit und die Einhaltung eines guten Pausenmanagements hervor, nicht jedoch eine dauerhafte Reduktion der Arbeitsfähigkeit. An der letzten RAD-Stellungnahme könne daher festgehalten werden (VB 91 S. 2).