Eine antidepressive Medikation lehne die Beschwerdeführerin derzeit ab. In der angestammten Tätigkeit bestehe aktuell eine 40%ige Arbeitsfähigkeit, welche auf mehrere Tage zu verteilen sei. In einer angepassten Tätigkeit bestehe aktuell eine 50%ige Arbeitsfähigkeit. In prognostischer Hinsicht könne sowohl in der angestammten wie auch in einer angepassten Tätigkeit von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden. Je nach eventueller Bestätigung der entzündlichen ZNS-Erkrankung sei es möglich, dass sowohl in der angestammten wie auch einer angepassten Tätigkeit eine Leistungseinschränkung von 20 % verbleibe.