3. Eventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zur weiteren fachärztlich-/gutachterlichen Abklärungen mit anschliessender Neubeurteilung zurückzuweisen. 4. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer." 2.2. Mit Eingabe vom 13. Juli 2023 reichte die Beschwerdeführerin einen weiteren medizinischen Bericht ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 28. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.