Bei einer Erwerbseinbusse von Fr. 40'865.00 errechnete sie so eine erwerbliche Einschränkung von 43.8 %. Zusammen mit einer Einschränkung von 13 % im Aufgabenbereich Haushalt resultiere damit – wiederum in Anwendung der gemischten Methode bei einer Aufteilung von 80 % Erwerbstätigkeit und 20 % Aufgabenbereich Haushalt – ein Invaliditätsgrad von 37 % (VB 201, S. 8).