2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 20. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 17.5.2023 teilweise aufzuheben 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verurteilen, der Beschwerdeführerin ab Mai 2021 mindestens eine Viertelsrente zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.