Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen am 24. Juni 2021 Einwände erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin am 4. Oktober 2021 eine Abklärung der Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich an Ort und Stelle vor und liess diese zudem durch die ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel, polydisziplinär begutachten. Das Gutachten wurde am 9. Januar 2023 erstattet. In der Folge sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 17. Mai 2023 für die Periode vom 1. November 2019 bis 30. April 2021 eine befristete ganze Invalidenrente zu.