1. Die 1967 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. November 2018 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und stellte der Beschwerdeführerin schliesslich nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Vorbescheid vom 27. Mai 2021 die Zusprache einer befristeten ganzen Invalidenrente für die Periode vom 1. Juni 2020 bis 30. April 2021 in Aussicht.