159 S. 1) zur Diskussion stand bzw. steht. Gemäss der Aktenlage bestand auch Mitte Juli 2022 – somit rund ein Jahr nach erfolgter Operation – nach wie vor ein starker Leidensdruck des Beschwerdeführers (VB 154 S. 6). Den Berichten der behandelnden Ärzte sind demzufolge keine Hinweise dafür zu entnehmen, dass im Laufe der Zeit eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers eingetreten wäre. Betreffend die Ar- beits- bzw. Erwerbsfähigkeit hielt das Kantonsspital E.___