Nach der Operation im August 2021 sei eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes im Sinne einer objektiven Verbesserung desselben eingetreten, da ansonsten die Indikation in Zweifel gezogen werden müsste. Es sei eine unwesentliche Änderung der versicherungs-medizinischen Beurteilung der zumutbaren Arbeitsfähigkeit vom 5. Mai 2021 eingetreten. Mit Ablauf des Wartejahres per 12. August 2020 bestehe bis aktuell nach wie vor eine 100%ige Arbeitsfähigkeit, allerdings unterbrochen von einer zwischenzeitlichen -5-