Der eingeschränkt demonstrierte und bezüglich der Richtung nicht näher beschriebene "Bewegungsumfang der HWS links/rechts 60-0-40 Grad" oder ein "positiver Spurling-Test rechts" könnten ebenso wie eine "Druckdolenz paravertebral HWK 7/BWK 1" klar nicht als ausgewiesenes organisches Substrat der angemeldeten gesundheitlichen Einschränkungen qualifiziert werden. Nach der Operation im August 2021 sei eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes im Sinne einer objektiven Verbesserung desselben eingetreten, da ansonsten die Indikation in Zweifel gezogen werden müsste.