2.3.2. Die B._____ teilte dem Versicherungsgericht mit Schreiben vom 20. September 2023 mit, dass die C._____ eines ihrer 12 Vorsorgewerke ohne eigene Rechtspersönlichkeit sei und daher sie an deren Stelle als Beigeladene zu bezeichnen sei. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 18. September 2023 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege abgewiesen.