"1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 19. Mai 2023 aufzuheben und es sei diese zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente nach den gesetzlichen Bestimmungen, mindestens aber eine Viertelsrente zu leisten. 2. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen zum Gesundheitszustand und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers zu tätigen und es sei im Anschluss daran erneut über den Rentenanspruch des Beschwerdeführers zu entscheiden.