Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren (Vorbescheid vom 12. Juli 2021 sowie Vorbescheid vom 16. Dezember 2022) und zweimaliger Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 19. Mai 2023 für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis 30. April 2022 eine befristete ganze Rente zu und verneinte einen darüber hinausgehenden Rentenanspruch. 2. 2.1. Gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 19. Mai 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: